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Einschreiben mit Rückschein v. 01.09.2008



Norbert Spittka
Auf der Panne 52
44805 Bochum





Stadtwerke Bochum GmbH
Postfach 10 22 50
44722 Bochum





Bochum, 01.09.2008



Kundennummer: 1260xxxxxx; Widerspruch zu der Gaspreiserhöhung
StadtwerkePlus Gas: Preisänderung zum 1. Oktober 2008
Ihr Schreiben vom 20.08.2008







Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit lege ich Widerspruch zu der angekündigten Gaspreiserhöhung ein und bestehe auf die Weiterführung meines Vertrages.

Den Erhalt dieses Schreibens möchten Sie mir kurz bestätigen.





Mit freundlichen Grüßen





Norbert Spittka  

Einschreiben v. 12.05.2008 und 15.11.2007

Norbert Spittka
Auf der Panne 52
44805 Bochum



Stadtwerke Bochum GmbH
Postfach 10 22 50
44722 Bochum




Kundennummer: 1260xxxxxx; Widerspruch zu den GaspreisenIhr Schreiben vom 28.04.2008 zum Urteil des BGH vom 13.06.07



Bochum, 12.05.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen mitgeteilte Rechtsauffassung betreffend das Urteil des VIII. Zivilsenates des BGH wird von mir, wie von vielen anderen, nicht geteilt.

Der Bundesgerichtshof hat ausweislich seiner Urteilsgründe festgestellt,
dass § 315 BGB auf Tarifkundenverträge und Verträge der Grundversorgung uneingeschränkt Anwendung findet, weil dabei ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht besteht, vermöge dessen die Preise vom Gasversorgungsunternehmen nach Vertragsabschluss einseitig neu festgelegt werden können. Ich bestreite weiterhin, dass Sie mir gegenüber zur einseitigen Neufestlegung der Preise nach Vertragsabschluss berechtigt sind.

Anders als der dortige Kläger habe ich auch nicht nur einer einzelnen Preiserhöhung widersprochen und diese als unbillig gerügt, sondern das Recht zur einseitigen Preisneufestlegung bestritten und hilfsweise die jeweiligen einseitigen Tariffestsetzungen insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig gerügt. Ich halte daran fest, dass ein Recht zur einseitigen Preisneufestsetzung in unserem Vertragsverhältnis nicht besteht und dass hilfsweise die jeweils einseitig festgelegten und veröffentlichten Gaspreise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden.

Von Ihnen beauftragte und bezahlte Wirtschaftsprüfer erkenne ich nicht als unabhängig an und traue deshalb auch keinen Bescheinigungen von solchen Leuten. Schließlich habe ich keine realistische Möglichkeit, zu prüfen, ob diesen ordnungsgemäße Daten zur Verfügung gestellt wurden und ob überhaupt eine sachgemäße Untersuchung stattgefunden hat, die ein dritter Sachverständiger nachvollziehen und auf ihre sachliche Richtigkeit überprüfen kann. Es handelt sich aus meiner Sicht um bloße Behauptungen, deren Bescheinigung Sie sich erkauft haben.

Ich bestreite, dass Ihre Bezugskosten überhaupt gestiegen sind und dass etwaig gestiegene Bezugskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen werden konnten, so dass Sie insgesamt gar keine höheren Kosten trafen. Ich bestreite, dass alle zwischenzeitlichen Kostensenkungen vollständig an mich weitergegeben wurden.

Ich bin davon überzeugt, dass der von Ihnen geforderte Gaspreis nicht nur aus Bezugskosten besteht. Auch zu der Entwicklung aller weiteren preisbildenden Faktoren und Preisbestandteile haben Sie bisher keine Erklärungen abgegeben, die ich nachvollziehen und überprüfen könnte.
Ich weiß deshalb überhaupt nicht, wie die von Ihnen einseitig festgelegten Gaspreise insgesamt überhaupt zustande kommen sollen:

In Anbetracht der Erdgasimportpreise in ihrer absoluten Höhe (Wert der Ware an der deutschen Grenze) wie auch der aktuellen Erdgasnotierungen an der Gasbörse der Leipziger EEX gehe ich davon aus, dass die Erdgaspreise vollkommen überhöht sind:

Wie Sie wissen liegt der Erdgasimportpreis im Juli 2007 bei etwa 1,90 Cent/kWh. Die Leipziger Gasbörse EEX teilte mit, dass am 02.07.2007 das Erdgas für das vierte Quartal 2007 zu 19,20 Euro/MWh gehandelt worden sei. Im kurzfristigen Bereich waren es 11,60 und 12,50 Euro/MWh im fortlaufenden Handel.

Die Differenz zwischen diesen Großhandelspreisen und den von mir verlangten Erdgaspreisen, welche Sie mir gegenüber einseitig festgelegt haben, erscheint deshalb absolut krass und überhaupt nicht nachvollziehbar. Insbesondere haben Sie die Erdgaspreise in absoluten Beträgen nach dem Mai 2003 weit stärker erhöht, als sich die Erdgasimportpreise (Wert der Ware an der deutschen Grenze)in dieser Zeit in absoluten Beträgen überhaupt geändert haben. Ich muss deshalb davon ausgehen, dass Sie mit Ihren Vorlieferanten in der Lieferkette zu meinen Lasten ständig Zusatzgewinne teilen.

Weil Sie als Energieversorgungsunternehmen gem. § 2 Abs. 1 EnWG von Anfang an zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebundenen Versorgung mit Gas im Interesse der Allgemeinheit zu transparenten, verbraucherfreundlichen Bedingungen verpflichtet sind, dürfen Sie solch große Differenzen ganz gewiss auch nicht als eigenen Gewinn verbuchen. Auch wenn dies bei anderen Erdgasmonopolisten gängige Praxis sein sollte, steht eine solche doch evident im krassen Widerspruch zu Ihrer eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen Gasversorgung, welche Sie auch mir als Teil der Allgemeinheit schulden.

Ich bestreite deshalb vehement, dass die von Ihnen einseitig festgelegten und veröffentlichten Erdgaspreise der gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen Gasversorgung im Interesse der Allgemeinheit entsprechen und verlange den Nachweis, dass dem Energiewirtschaftsgesetz bei der Preisbildung Rechnung getragen wurde.

Ich bin nach wie vor nicht bereit, von Ihnen einseitig festgelegte Preise zu bezahlen, die im Widerspruch zu dieser klaren gesetzlichen Verpflichtung gebildet wurden (vgl. BGH NJW 2006, 684 [685] Rn. 13 am Ende).

Ich bestreite auch, dass hier vor Ort ein Wärmemarkt existiert und dass Ihr Unternehmen auf einem solchen in einem wirksamen Wettbewerb steht. Soweit in dem von Ihnen genannten Urteil dazu Aussagen getroffen wurden, handelt es sich dabei - wie Sie wissen - um Tatsachenfeststellungen, für welche der BGH als Revisionsgericht gar nicht zuständig ist! Hierzu verweise ich auf die Feststellung im Urteil des insoweit zuständigen Kartellsenats des BGH vom 09.07.2002 - KZR 30/00 auf Seite 12, wonach ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie nicht besteht. Für die Tatsache, dass es bisher keinen wirksamen Wettbewerb gibt, beziehe ich mich auf die Begründung der Bundesregierung zur Verschärfung des Energiekartellrechts (BT-Drs. 16/5847 vom 27.06.2007).

Ich bin bereit, einen entsprechenden Streit vor dem gem. § 102 EnWG dafür ausschließlich zuständigen Gericht auszutragen.

Den Erhalt dieses Schreibens möchten Sie mir kurz bestätigen. Ich erwarte, dass Sie dieses Schreiben im Falle eines Prozesses dem Gericht vorlegen werden.



Mit freundlichen Grüßen


Norbert Spittka  
 
Einschreiben mit Rückschein

Bochum, den 15.11.2007
Stadtwerke Bochum GmbH Postfach 10 22 50
z. Hd. Herrn Paul Theune

44722 Bochum


Widerspruch gegen Gasjahresabrechnung vom 15.10.2007
für den Zeitraum 20.09.2006 bis 20.09.2007
Meine-Kundennummer: 1260xxxxxx – Rechnungs-Nr.: 110000xxxxxx
(In Ergänzung zu meiner e-Mail vom 15.10.2007)


Sehr geehrter Herr Theune,



ich nehme Bezug auf Ihre o.g. Jahresabrechnung und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die dort behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.

Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen.



Da Ihre Energiepreisforderung wegen des von mir erhobenen Unbilligkeitseinwands bis auf weiteres nicht in der von Ihnen geforderten Höhe fällig wird, gilt dies insbesondere für den darin enthaltenen Erhöhungsbetrag.

Andererseits ist mir bewußt, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich unter Vorbehalt folgenden Betrag:

- Ihre Forderung für den o.g. Zeitraum gemäß Rechnung 981,84 €


- meine beiliegend ermittelten Zahlungen, zu denen ich bis zum Beweis der Billigkeit vorbehaltlich bereit bin 753,93 €*



ergibt den Betrag: 227,91 €



13.254 kWh x 4,18 ct/kWh = 554,02 €
zuzügl. 199,91 € Grundpreis
753,93 €*




Ich bitte Sie um Überweisung dieses von mir zu viel bezahlten Betrags in Höhe von 227,91 € auf mein Konto der Volksbank Bochum Witten eG

Konto Nr. 402 xxx xxx
BLZ 430xxxxx

innerhalb der kommenden 14 Tage.

Sollten Sie rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so werde ich die kommenden Abschlagszahlungen um diesen Betrag kürzen.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben/e-Mail dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.


Mit freundlichem Gruß

Norbert Spittka

Auf der Panne 52
44805 Bochum

Mitglied im bund der energie verbraucher
Mitglied der Bürgerinitiative http://www.energiepreise-runter-bochum.de/index.html  
 





Einschreiben v. 13.02.2007

Norbert Spittka
Auf der Panne 52
44805 Bochum



Datum: 13.02.2007



Einschreiben/persönliche Übergabe
An
Stadtwerke Bochum
Herrn Paul Theune
Ostring 28
44787 Bochum
Meine Jahresabrechnung Gaspreise vom 16.10.2006
für den Zeitraum 20.09.2005 bis 19.09.2006
Kundennummer: 1260xxxxxx

Sehr geehrte Herr Theune,

ich nehme Bezug auf Ihr Ihre o.g. Jahresabrechnung und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die dort behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.

Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen.



Da Ihre Energiepreisforderung wegen des von mir erhobenen Unbilligkeitseinwands bis auf weiteres nicht in der von Ihnen geforderten Höhe fällig wird, gilt dies insbesondere für den darin enthaltenen Erhöhungsbetrag.

Andererseits ist mir bewußt, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich unter Vorbehalt folgenden Betrag:

- Ihre Forderung für den o.g. Zeitraum gemäß Rechnung 1.083,34 €



- meine beiliegend ermittelten Zahlungen, zu denen ich bis zum Beweis der Billigkeit vorbehaltlich bereit bin 906,29 €*





ergibt den Betrag: 177,05 €


Ich bitte Sie um Überweisung dieses von mir zuviel bezahlten Betrags auf mein Konto

Konto Nr. 402 xxxxxx BLZ 430xxxxx Bank Volksbank Bochum Witten eG
innerhalb der kommenden 14 Tage.

Sollte Sie rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so werde ich die kommende Abschlagszahlung um diesen Betrag kürzen.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.





16.999 kWh + 4,18 ct/kWh = 710,56 €
zuzügl.                               195,73 Grundpreis
                                         906,29 €





Mit freundlichem Gruß





Norbert Spittka

 
Gaspreise sinken deutlich
Stadtwerke geben nach

Endlich werden die ersten Stadtwerke wach, reagieren und senken ihre Gaspreise. Dass nun endlich Bewegung in den Gasmarkt kommt liegt an der Veröffentlichung der Gaspreisliste des Bundeskartellamtes im Januar und an den Bürgerinitiativen, die rigoros die Bürger über die Abzocke der Stadtwerke aufklären!

Die Stadtwerke München und die Stadtwerke Bochum zählen zu den teuersten Gasanbietern in Deutschland! Wie aus dem Bericht der SZ hervorgeht forderten alle Stadt-Parteien die Stadtwerke München auf, ihren Preis sofort zu senken. Im Gegensatz zu München, wo alle Parteien die Stadtwerke aufforderten, die Gaspreise sofort zu senken halten sich in Bochum die Parteien bedeckt. Keine der Bochumer Parteien kritisiert in der Öffentlichkeit die unverschämt hohen Gaspreise in Bochum und geht dagegen vor. Es hat den Anschein als ob alle Parteien mit den Stadtwerken unter einer Decke stecken. Unsere Bochumer Politiker sollten sich ein Beispiel an den Münchnern nehmen, die sich noch für ihre Bürger einsetzen!

Da fragt man sich doch allen Ernstes warum sich die Opposition im Stadtrat so verhält, denn von der SPD ist man ein solches unsoziales Verhalten gewöhnt. Aber was ist mit den anderen Parteien, warum passiert hier in Bochum nichts? Was hindert die anderen Parteien daran, gegen die überzogenen Gaspreise an zu gehen?

Die BÜRGERINITIATIVE „Energiepreise-runter-Bochum.de“ fordert die Stadtwerke auf, unverzüglich die Gaspreise noch deutlicher zu senken und die in der Vergangenheit zuviel gezahlte Wucher-Gebühren zügig zurückzuerstatten!

Norbert Spittka, Bochum-Gerthe, 12.02.2007
Machen Sie mit! Wir freuen uns über jeden weiteren Teilnehmer. Je mehr Mitglieder wir sind, umso größer ist unser Verhandlungsgewicht. 
Die Stadtwerke verkünden eine "neue Marktstrategie" gegen die Billigkonkurrenz und sinkende Preise
Damit soll man bis zu 13,6 Prozent sparen können.

Von Doris Näger

Die Münchner profitieren vom Wettbewerb auf dem Gasmarkt: Stadtwerke-Kunden müssen von April an zwischen 8,4 und 9,5 Prozent weniger für Gas bezahlen. Wenn sie mit den SWM einen Vertrag abschließen, können sie sogar bis zu 13,6 Prozent sparen. Die Stadtwerke haben damit, wie im Januar nach dem Vergleich des Bundeskartellamts angekündigt, ihren Preis für Gas deutlich gesenkt...



Quelle: SZ vom 9.2.2007  




Virtuell: Hui / Real: Pfui
Abzocke bei Gaskunden!
Bochum hat eine der teuersten Stadtwerke in Deutschland

Am 03. Januar 2007 veröffentlichte das Bundeskartellamt die erste bundesdeutsche Gaspreisvergleich-Tabelle im Internet. Der Ansturm auf diese Seite war an diesem und dem darauf folgenden Tag so gross, dass die Seite stundenweise kaum erreichbar war.

Alle veröffentlichten Netto-Gesamtpreise von 729 Gasversorgungsunternehmen beziehen sich auf die durchschnittlichen Abnahmemenge für Wohnungen mit Gastherme, Einfamilienhäuser, freistehende Einfamilienhäuser und Sechsfamilienhäuser.

Legen wir einmal für einen ersten Vergleich den Verbrauch von 20.000 kWh Gas/Jahr für ein Einfamilienhaus zu Grunde. Bei diesem Verbrauch gehören die Stadtwerke Bochum zu den teuersten Gaslieferanten in Deutschland.

Der billigste Gaslieferant ist in diesem Fall die Städtische Werke Magdeburg GmbH mit 972,-- Euro/Jahr. Die Stadtwerke Bochum GmbH landet auf dem 529 Platz mit 1.182,73 Euro/Jahr.

Hier kassiert die Stadtwerke Bochum satte 210,73 bzw. 21,6% mehr ab als die Städtische Werke Magdeburg GmbH von ihren Kunden verlangt!

Bei einem Verbrauch von 7000 kWh Gas/Jahr sieht es nicht viel besser aus; hier belegt die Bochumer Stadtwerke den 505. Platz. Der Platz 452 wird bei einem Verbrauch von 35.000 kWh Gas/Jahr belegt und das schlechteste Ergebnis landete die Stadtwerke Bochum bei den Sechsfamilienhäusern mit einem Verbrauch von 90.000 kWh Gas/Jahr mit Platz 560.

Die bundesweite Erhebung der Preise geht auf einen Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom Juni 2006 zurück. Das Zahlenwerk soll als Grundlage für weitere kartellrechtliche Untersuchungen der Gaspreise dienen. Für diese Zwecke, so räumte das Kartellamt ein, seien die Preise zur Zeit noch nicht allgemein vergleichbar, da strukturelle Unterschiede, wie die Größe der Leitungsnetze oder - aus Kundensicht nicht direkt erkennbare - technische Umstände noch nicht berücksichtigt werden konnten. Dennoch hält Kartellamtschef Böge die Untersuchung für wichtig, da der Wettbewerb auf dem Gasmarkt trotz der Liberalisierung bisher nur schleppend in Gang komme.

Im Moment ist also ein Wechsel zu einem anderen Gaslieferanten noch nicht so leicht möglich, aber sicherlich innerhalb der nächsten Monate. Wer sich jetzt schon für einen späteren Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferanten vormerken lassen möchte, der kann sich bei dem unabhängigen Informationsportal Verivox anmelden, wird dann kostenlos berücksichtigt und dementsprechend informiert. Verivox bietet ihnen auch weitere kostenlose Vergleiche an: Strom- und DSL Rechner sowie die günstigsten Telefontabellen.

Klartext zum Schluß:
Es ist schon paradox, dass die Stadtwerke Bochum nach Bekanntwerden ihrer überteuerten Preise, im Verhältnis zu anderen Gaslieferanten, sich selber feiert und sich dreist zum Champignon küren läßt. Laut einer frisch geschalteten Werbeanzeige sieht sich die Stadtwerke auf dem 1. Platz - allerdings nur in der Kategorie "Internetauftritt". Tatsächlich wurde das Internetportal der Stadtwerke Bochum in einem Web-Test einer Consulting GmbH im Vergleich mit 100 anderen Stromversorgern in Deutschland zum Sieger 2006 gekürt.

Doch hier liegt der Hase im Pfeffer. Das Geld wird in Bochum mit vollen Händen aus dem Fenster geworfen. Sinnlos verprasst für Werbung und einen Internetauftritt, für das Rewirpowerstadion, für eine neue protzige Hauptverwaltung, für Subventionen, für Parteispenden und für ein untransparentes Mäzenatentum nach Gutsherren Art. Würde dieser Selbstbedienungsladen geschlossen - hätten die Bochumer Gas.- und Stromkunden auch die gleichen himmlischen Bedingungen wie bei den Siegern des Bundeskartellamtsvergleichs: Soltau, Magdeburg, Lippstadt. Übrigens alle drei (3) sind ebenfalls städtische Beteiligungen (Stadtwerke) zwei (2) liegen sogar in NRW und sind praktisch Bochums Nachbarn. Drei vorbildlich geführte Stadtwerke in denen besser gewirtschaftet wird oder ein anständigerer Aufsichtsrat agiert als hier bei uns.

Virtuell Hui - Real pfui!
Abschließend muss doch eine Frage an den Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum gestattet sein: "Wie wollen Sie, Herr Wilmert, denn ihre Produkte bei diesem desolaten Kellerplatz in der Kostentabelle noch bundesweit erfolgreich vermarkten? Der millionenschwere Ankauf des VfL-Stadionnamens hatten Sie doch mit dieser Absicht begründet, oder nicht?" Auf eine Antwort darf man gespannt sein!

Fazit: Der tolle Internetauftritt ist da, die Verpackung stimmt - doch der Inhalt stinkt! Der Verfasser hat seinen Stromvertrag mit der Stadtwerke Bochum zum 31.12.2006 gekündigt und wechselt zu einem günstigeren Stromlieferanten, um mehr als 200 Euro/Jahr zu sparen.

Norbert Spittka, Bochum-Gerthe, 08.01.2007
Anmerkung: Der Verfasser steht in keiner Verbindung zu dem unabhängigen Informationsportal www.verivox.de. Die Verivox GmbH (http://www.verivox.de) ist Deutschlands führender Verbraucher-Informationsdienst im Bereich Telekommunikation und Energie. Das Unternehmen berät seine Leser unabhängig und objektiv über den Anbieterwechsel in den Bereichen Telefon, Internet, DSL, Mobilfunk, Gas und Strom. Aufgrund seiner umfassenden Datenbanken und profunden Marktkenntnis ist Verivox gesuchter Gesprächspartner der Medien, Politik und Energieversorger. Zu den Medien-Partnern von Verivox zählen u.a. FAZ, Focus, Capital, Die Welt, Computerbild und die Bildzeitung.




Gegen die Abzocke der Stadtwerke Bochum!

Bochumer gründet Bürgerinitiative
www.energiepreise-runter-bochum.de

Machen Sie mit, um als Großabnehmer bessere Preise zu erzielen!

Laut dem unabhängigen Verbraucherportal » Verivox sind die Strompreise für Haushaltskunden in Deutschland im Vergleich zum Dezember 2006 um 5,3 Prozent gestiegen. Ein Vier-Personen-Haushalt bei einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden zahlt heute durchschnittlich 806 Euro. Das sind knapp 41 Euro mehr als noch im Dezember 2006.

Selbst wenn man die Mehrwertsteuererhöhung zum Jahreswechsel berücksichtigt, ergibt sich immer noch eine Steigerung von netto 2,7 Prozent.

Die günstigste Grundversorgung bieten die Energiewerke Isernhagen (Niedersachsen) für 638,29 Euro pro Jahr. Die Stadtwerke Bochum langen dagegen richtig zu bei einem Preis von 846,80 Euro pro Jahr. Das sind 33 % bzw. 208,51 Euro mehr als Isernhagen von seinen Kunden verlangt.
In meinen Augen werden die Bochumer Bürger von den Stadtwerken Bochum abgezockt und dagegen sollten wir Bochumer uns wehren. So kann und darf es nicht weitergehen.

Die Stadtwerke Bochum hat die Realität aus den Augen verloren und sich einen goldenen Geldspeicher in der Nähe des Hauptbahnhofes hingestellt. Ein Haus der Superlative, das von unseren Geldern gebaut wurde. Die Stadtwerke kümmert sich um alles und jeden und das geht zu Lasten ihrer Kunden und diese Kunden sind wir! Das müssen wir stoppen indem wir uns zusammenschließen zu einer Bürgerinitiative!

Heute hat der Verfasser dieses Beitrages die Internetseite » www.energiepreise-runter-bochum.de zur Freischaltung beantragt. Die Freischaltung dieser Seite dauert in der Regel ca. 3 Werkstage.

Es werden interessierte, aktive Bochumer für eine Bürgerinitiative gesucht. Leute, die sich nicht weiter von den Stadtwerken Bochum auf der Nase herumtanzen lassen und sich in einer Bürgerinitiative gegen die drastisch erhöhten Strom- und Gaspreise wehren wollen und für billigere Energiepreise sind.

Das Maß ist voll! Die Stadtwerke Bochum greift uns mit unmäßigen Preiserhöhungen immer tiefer in die Tasche. Da kann man gar nichts machen? Doch! Wir wehren uns, indem wir uns zusammen schließen und als Großabnehmer bessere Preise erzielen. Je mehr wir sind, desto besser. Machen auch Sie mit!
Wir freuen uns über jeden weiteren Teilnehmer. Je mehr Mitglieder wir sind, umso größer ist unser Verhandlungsgewicht.