Die nachfolgenden Angaben wurden der Seite » www.energieverbraucher.de entnommen.
Neues Musterschreiben als Reaktion auf Jahresabrechnung
Musterschreiben an den Gas- / Stromversorger
Wenn der Versorger die Strom-, Gas- oder Fernwärmepreise erhöht oder dies beachsichtigt, dann eignet sich der folgende Brief dazu, die Verbraucherrechte auf faire, das heißt billige Gas-, Strom- und Fernwärmepreise geltend zu machen.
* Brief während des Jahres
Sie können den Musterbrief herunterladen, Ihren Namen und Kundennummer eintragen und an Ihren Versorger absenden oder persönlich abgeben (Empfangsbestätigung geben lassen!). Sie können dieses Schreiben gerne auch an andere Verbraucher weitergeben.
» DOC Download Musterschreiben (11.5 kb | 11.01.2007 | 09:39)» PDF Download Musterschreiben (13.28 kb | 11.01.2007 | 09:39)
Das Schreiben nimmt keinen Bezug auf Strom, Gas oder Fernwärme. Es kann daher sowohl für Strom, als auch für Gas oder Fernwärme verwendet werden. Bitte oben im Brief vermerken, ob man sich auf Strom oder auf Gas bezieht.
Im Brief braucht nicht angegeben zu werden, welche Betrag man künftig bezahlt oder gar für angemessen hält. Das ist nach geltender Rechtslage auch nicht notwendig.
Man kann dieses Schreiben verwenden, egal ob und wann die Preise erhöht wurden. Selbst bei Preissenkungen ist es einsetzbar.
Nach Absendung dieses Schreibens sollte man nicht mehr den verlangten Preis zahlen. Jedoch sollte man keinesfalls die Zahlungen ganz einstellen, sondern regelmäßig weiter eine gekürzte Abschlagszahlung leisten. Denn man bezieht ja weiter Energie.
Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt, die verlangten Zahlungen um mindestens ein Viertel zu kürzen. Viele Verbraucher gehen auf die Preise von September 2004 zurück, die um 30 bis 50 Prozent unter den derzeitigen Preisen liegen.
Noch mutiger ist das Schreiben von Claus Richter, das aber auch vom Versorger akzeptiert wurde. Claus Richter von der Regionalgruppe Bad Homburg des Bundes der Energieverbraucher hat die Strompreisforderung der süwag unter Berufung auf die fehlende Billigkeit zurückgewiesen (Schreiben von Richter an Süwag » PDF Download Schreiben Richter an Süwag PDF Download Schreiben Richter an Süwag (33.22 kb | 17.08.2006 | 14:17) Er hatte die zuviel bezahlten Strompreise der vergangenen drei Jahre mit den künftigen ABSCHLAGSZAHLUNGEN verrechnet. Die süwag nahm ihre zunächst angedrohte Versorgungssperre nun zurück. In dem Schreiben der süwag vom 8. August 2006 heisst es: "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Rücknahme der Sperrandrohung. Wir akzeptieren Ihre Entscheidung, den strittigen Differenzbetrag vorerst nicht zu zahlen. Sobald ein endgültiges und rechtskräftiges Urteil zu den Stromlieferpreisen ergeht, melden wir uns wieder bei Ihnen."
* Brief als Antwort auf Jahresabrechnung
Wenn Sie die Jahresabrechnung erhalten, können Sie mit diesem Musterbrief antworten:
» Musterbrief DOC Download Antwort auf Jahresabrechnung (34 kb | 26.10.2006 | 11:56)
Rechenschema dazu EXCEL » Download Rechenblatt Jahresabrechnung(16 kb | 01.05.2006 | 13:27)